Untertürkheimer Str. 24 | 66117 Saarbrücken

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten, soweit nicht zwischen den Partnern ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, für alle Lieferungen und Leistungen der Firma “ADD IT & Consulting GmbH”, im Folgenden “ADD” genannt.

2) Vertragsabschluss und Bestellung

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag von uns schriftlich bestätigt oder wenn mit dessen Ausführung von uns begonnen wird.
  3. Bei Annullieren behalten wir uns die Berechnung von Annullierungskosten bis zu 35 % des Auftragswertes vor.
  4. Vorausgehende Angebote und sonstige Hinweise und Erklärungen von uns gelten lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Bestellungen, welche stets der Annahme durch uns bedürfen.

3) Preise und Zahlung

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Abzug. Skonto ist besonders zu vereinbaren, wobei Skontoabzug nur bei Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist zulässig ist. Rechnungen mit einem Gesamtwert bis 150,- EUR können nicht skontiert werden.
  2. Die Zahlung hat innerhalb der angegeben Frist seit Eingang der Rechnung zu erfolgen, wobei wir berechtigt sind, auch teilweise Ausführung des Vertrages in Rechnung zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem aktuellen Basiszins der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Für Mahnschreiben nach Ablauf der Zahlungsfrist werden dem Besteller Mahnkosten in Höhe von jeweils 3,- EUR berechnet. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, Wechsel nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Bank- und Diskontspesen sowie Kosten gehen zu Lasten des Bestellers, so sind zwischenzeitlich eingetretene Erhöhungen der Listenpreise für Waren oder Leistungen den vereinbarten Lieferungen und Leistungen den vereinbarten Preisen hinzuzurechnen.
  3. Erfolgt die Bestellung nach Katalog und ergibt die Bestätigung des Herstellers, dass uns bei der Aufnahme und Berechnung von einzelnen Lieferungen und Leistungen ein Fehler unterlaufen ist, so sind wir zur Preiskorrektur einseitig berechtigt, sofern der Mehrpreis 10 % der Gesamtsumme der vereinbarten Lieferungen und Leistungen nicht übersteigt.
  4. Montagekosten, insbesondere Kosten für die Installation, sind in den vereinbarten Preisen nicht enthalten, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Die Montage-/Installationskosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

4) Lieferung und Gefahrübergang

  1. Wir sind zur Teillieferung mit entsprechender Rechnungsstellung jederzeit berechtigt, sofern nicht die Bestellung nur einheitlich ausgeführt werden kann.
  2. Alle Lieferungen erfolgen ab Lager Saarbrücken unfrei.
  3. Alle Lieferungen reisen auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt auch bei Ausführung der Lieferung durch unser Personal. Angegebene Lieferfristen sind freibleibend. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als einem Monat überschritten, so ist der Besteller berechtigt, uns eine Nachfrist von einem Monat mit eingeschriebenem Brief zu setzen. Erst nach Ablauf der Nachfrist kann der Besteller mit eingeschriebenem Brief den Rücktritt vom Vertrag erklären. Andere Rechte, insbesondere auf Schadensersatz wegen Verzug oder Nichterfüllung oder sonstiger Rechtsgründe, sind ausgeschlossen, soweit der Besteller Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist; von anderen Bestellern können Schadensansprüche erst geltend gemacht werden, wenn uns eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung zur Last fällt.
  4. Wir sind berechtigt, unsererseits ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns die Ausführung der Bestellung aus nicht von uns zu vertretenen Gründen unmöglich wird, insbesondere bei höherer Gewalt, Kriegsereignissen und zivilen Katastrophen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen oder Lieferschwierigkeiten sowie Insolvenz unserer Zulieferer.
  5. Verweigert der Besteller die Annahme der vertraglichen Leistungen oder einer zulässigen Teillieferung, so sind wir berechtigt, den Vertragspreis sofort zur Zahlung fällig zu stellen oder aber nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen steht es uns frei, ohne konkreten Nachweis eines Schadens einen pauschalierten Betrag von 35 % des Kaufpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen. Bei Lieferung von Waren sind wir außerdem berechtigt, diese ab dem Tage der Abnahmeverweigerung auf Kosten des Bestellers bei Dritten einzulagern oder selbst auf Lager zu nehmen, wobei im letzteren Fall ein Lagerfeld von 2 % des Kaufpreises für jeden angefangenen Monat in Rechnung gestellt wird.

5) Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger Ansprüche aus dem Geschäftsverhältnis, insbesondere auch bis zum Ausgleich eines Kontokorrentsaldos, das Eigentum an allen gelieferten Produkten vor.
  2. Weiterveräußerung ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes gestattet, jedoch werden mit der Veräußerung die künftigen Kaufpreisforderungen gegen den Dritten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Abs. 1) genannten Ansprüche zur Sicherheit an uns abgetreten. Diese wird von uns angenommen. Auf Verlangen ist uns Auskunft über die durch Weiterveräußerung entstandene Forderung zu erteilen. Die Abtretung kann von dem Dritten offengelegt werden. Ansprüche auf Versicherungsleistungen für Verlust oder Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sind in voller Höhe an uns abzutreten.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, insbesondere bei Pfändungen, hat der Besteller auf den Eigentumsvorbehalt hinzuzuweisen und uns unverzüglich zu unterrichten. Alle uns durch eine Intervention entstehenden Kosten sind, soweit nicht Dritte zur Erstattung verpflichtet sind, vom Besteller zu erstatten.
  4. Sofern wir wegen Zahlungsverzug aufgrund des Eigentumsvorbehaltes von unserem Rücktritts- und Rücknahmerecht Gebrauch machen, haben wir Anspruch auf Entgelt für Benutzung und Wertminderung der gelieferten Gegenstände sowie für die entstandenen Kosten und die entgangenen Gewinne.

6) Gewährleitung

  1. Empfangene Lieferungen sind sofort auf Transportschäden zu untersuchen und gegenüber der ausliefernden Transportperson anzuzeigen; eine Anerkennung solcher Schäden im Nachhinein ist nicht mehr möglich.
  2. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Unternehmer ist, die Kosten der Untersuchung. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde das aufgetretene Problem durch Einsichtnahme in das Handbuch der gelieferten Ware selbst hätte beseitigen können. In diesem Fall zahlt der Kunde die Kosten der Untersuchung des Mangels zu den jeweils geltenden Stundensätzen gemäß der Preisliste der ADD IT & Consulting GmbH.
  3. Für sonstige Mängel haften wir nur, wenn diese Mängel vom Besteller innerhalb von 8 Tagen nach Empfang schriftlich gerügt werden. Eine spätere Geltendmachung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kann nur anerkannt werden, wenn der Mangel verborgen und auch bei sorgfältiger Untersuchung vorher nicht zu erkennen war und wenn die sofortige Rüge des Mangels nach Entdeckung erfolgt ist. Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts haften wir für rechtzeitig angezeigte Mängel nur im Rahmen der Gewährleistung unseres jeweiligen Vorlieferanten sowie nach dem Inhalt etwa ausgestellter Garantiescheine. Erfüllungsort im Garantiefall ist der Firmensitz der ADD. Garantieleistungen vor Ort können nur in Verbindung mit einer Aufwandsentschädigung für die An-/Abfahrt unseres Personals – die Höhe errechnet sich nach den gefahrenen Kilometern und der benötigten Zeit – erbracht werden. Die Höhe der Aufwandsentschädigung kann vor Inanspruchnahme der Garantieleistung vor Ort bei der Firma ADD erfragt werden. Durch die Post oder andere Transportunternehmen (z. B. UPS, TNT, etc.) angelieferte Ware, die der Gewährleistungspflicht unterliegt, wird nach Erbringung der Garantieleistung unfrei ausgeliefert. Anfallende Transportkosten sind in jedem Fall von der Gewährleistungspflicht ausgenommen.
  4. Bei serienmäßig hergestellter Ware, die nach Muster verkauft ist, sind Änderungen in Abmessung, Form, Material und Farbe nicht als Mangel anzusehen. Auch bei Bestellungen nach Farbmustern sowie für die Lieferung von Ergänzungsteilen kann keine Gewähr für gleiche Maserung übernommen werden. Bei Mängel und Abwesenheit zugesicherter Eigenschaften sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, die Mängel nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Sonstige Rechte des Bestellers sind ausgeschlossen. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder trotz zweimaliger Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz angemessener Fristsetzung durch den Besteller nicht erfolgt, so hat dieser das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Schadensersatzansprüche bleiben in jedem Falle ausgeschlossen.

7) Sonderbedingungen für Software-Leistungen

  1. Der Leistungsumfang von Standard-Software
    (Grundsatzprogrammpakete und Branchenprogrammpakete) ist in der jeweils zugehörigen und dem Besteller ausgehändigten Leistungsbeschreibung festgelegt. Abweichungen hiervon oder zusätzliche Anforderungen bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Mündliche Zusagen von Eigenschaften begründen daher kein Recht, gekaufte Software mit dem Hinweis des Fehlers zugesicherter Eigenschaften zurückzugeben. Für Individual-Software beruht die Programmfestlegung entweder auf besonderen Angaben des Bestellers oder der von uns nach entsprechender Information des Bestellers schriftlich zu bestätigen.
  2. Wir leisten kostenlose Nachbesserung für Programmfehler, die trotz Beachtung der Bedienungsanleitung innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs auftreten. Die Gewährleistungspflicht entfällt jedoch bei Fehlbedienungen. Für die Fehlersuche und die Fehlerbeseitigung sind wir berechtigt, die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Dem Besteller (Lizenznehmer) wird an der Software ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht gem. § 31 Urheberrechtsgesetz vom 09. Sept. 1965 für den vertraglich vereinbarten Zweck eingeräumt. Alle Urheberrechte an der Software und den daraus abgeleiteten Programmen und Programmteilen nebst den dazu gehörigen Dokumentationen verbleiben unser Eigentum.
  3. Datenschutz
    Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

8) Abtretungsverbot

Die Rechte des Bestellers aus den mit uns getätigten Geschäften können an Dritte nicht abgetreten werden.

9) Mündliche Abreden

Mündliche Abreden sowie besondere Zusicherungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

10) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen, Gewährleistungsansprüche und Zahlungen ist Saarbrücken. Mit Bestellern, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens sind, wird Saarbrücken als Gerichtsstand ausdrücklich vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11) Rechtsgültigkeit

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen hat die Unwirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht zur Folge. An die Stelle der nichtigen Bestimmungen treten die rechtsgültigen Bestimmungen, die die Parteien bei Kenntnis der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung des Sinn und Zweckes dieser Geschäftsbedingungen getroffen hatten, um den erstrebten wirtschaftlichen Zweck herbeizuführen, ansonsten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Rechtsbeziehungen zwischen ADD und den Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

12) Information nach dem Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz (VSBG)

Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

Stand: März 2017