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Externer Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter

Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Unternehmen ab zehn Mitarbeitern in der Datenverarbeitung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erlaubt auch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Geschieht dies nicht, hat der Gesetzgeber empfindliche Geldbußen angesetzt.

ADD macht Ihren Datenschutz sicher

Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten kann innerhalb des Unternehmens erfolgen. Das zieht jedoch in der Regel einen hohen Schulungsaufwand nach sich. Als Alternative können Sie für Ihr Unternehmen auch einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Etwa von der ADD. Als IT-Systemhaus mit über 30 Jahren Erfahrung fließt neben den rechtlichen Aspekten stets auch die praktische Expertise mit in diese Tätigkeit ein.

4 Gründe für den ADD Externen Datenschutzbeaufragten

Der externe Datenschutzbeauftragte von ADD bietet Ihnen gleich mehrere Vorteile:

  1. Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung
  2. verhindert Interessenkonflikte im Unternehmen
  3. Rechtssicherheit in Datenschutzfragen
  4. konstruktive und lösungsorientierte Begleitung bei auftauchenden Fragen

Als externer Datenschutzbeauftragter informiert und sensibilisiert der ADD-Experte Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen datenschutzrelevanten Fragen. Daneben erstellt er für Ihr Unternehmen ein IT-Sicherheitshandbuch. Durch die vorhandene Expertise kann dies schnell und effizient erfolgen.

Schaffen Sie Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen und informieren Sie sich über den externen Datenschutzbeauftragten der ADD. Wir beraten Sie gerne.

Kontaktieren Sie unser Security-Team

Telefon: +49 681 9294-699
Mail: security@add.de